Zwischen A8, A9 und A99: Ihre neue Bürofläche mit optimaler Anbindung
Boschstraße 6B, 85757 Karlsfeld
- 410 Objekt-Nr.
- 4 Zimmer
- 290 m²
Preis auf Anfrage
Technische und infrastrukturelle Betreuung von Gewerbeimmobilien im Münchner Norden: Wartung, Dienstleistersteuerung, Nebenkosten, Instandhaltung — mit festen Ansprechpartnern für Eigentümer und Mieter.
| Technisches Gebäudemanagement | Heizung, Lüftung, Elektro, Aufzüge, Tore und Rampen: Wartungsverträge, Prüffristen, Störungsbehebung |
|---|---|
| Infrastrukturelles Management | Reinigung, Winterdienst, Grünpflege, Schließanlagen, Müllentsorgung |
| Kaufmännische Aufgaben | Nebenkostenabrechnung, Verbrauchserfassung, Rechnungsprüfung, Budgetplanung |
| Mieterbetreuung | fester Ansprechpartner, Störungsannahme, Übergaben und Abnahmen |
| Instandhaltung | Planung, Angebotsvergleich, Beauftragung und Abnahme von Maßnahmen |
Als Eigentümer treffen Sie Betreiberpflichten. Werden Fristen versäumt und passiert etwas, ist das nicht nur ein Versicherungsthema. Wir führen die Fristen, laden die Prüfer ein und archivieren die Protokolle. Die wichtigsten wiederkehrenden Termine an einem typischen Gewerbeobjekt:
| Aufzugsanlage | wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle, dazwischen Zwischenprüfung; Wartung nach Herstellervorgabe (BetrSichV) |
|---|---|
| Elektrische Anlagen | Prüfung ortsfester Anlagen und ortsveränderlicher Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, Fristen je nach Nutzung |
| Heizung und Lüftung | jährliche Wartung, Schornsteinfegertermine, Prüfung raumlufttechnischer Anlagen |
| Trinkwasser | Legionellenprüfung bei Großanlagen nach Trinkwasserverordnung, regelmäßige Spülung selten genutzter Stränge |
| Brandschutz | Feuerlöscher und Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzug, Brandschutztüren, Flucht- und Rettungswegkennzeichnung |
| Tore und Rampen | jährliche Prüfung kraftbetätigter Tore, Ladebrücken und Verladetechnik |
| Verkehrssicherung | Winterdienst, Baumkontrolle, Beleuchtung der Verkehrsflächen, Zustand von Wegen und Treppen |
Welche Fristen konkret gelten, hängt von Anlage, Baujahr und Nutzung ab. Beim Übernahmetermin sichten wir die vorhandenen Protokolle und melden Ihnen, was fehlt oder überfällig ist.
Bei Wohnraum gibt die Betriebskostenverordnung den Rahmen vor: Umgelegt werden darf nur, was dort aufgeführt und im Mietvertrag vereinbart ist. Verwaltungskosten und Instandhaltung gehören nicht dazu. Im Gewerbemietrecht sind weitergehende Umlagen möglich — aber nur, wenn der Mietvertrag sie klar benennt. Ein pauschales „sämtliche Nebenkosten" trägt im Streitfall nicht.
| Regelmäßig umlagefähig | Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung und Warmwasser, Aufzug, Straßenreinigung und Müll, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinfeger, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart |
|---|---|
| Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung | im Gewerbemietvertrag etwa Verwaltungskosten, Wartungskosten weiterer Anlagen, Instandhaltung an Kleinteilen — jeweils mit Obergrenze |
| Nicht umlagefähig | Instandsetzung an Dach und Fach, Rücklagen, Kosten der Neuvermietung, Leerstandskosten |
| Frist | Bei Wohnraum ist die Abrechnung binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zuzustellen, sonst sind Nachforderungen ausgeschlossen (§ 556 BGB). Wir rechnen deutlich früher ab |
Wenn etwas nicht funktioniert, rufen Sie uns an — Sie erreichen jemanden, der das Objekt kennt. Laufende Vorgänge und Unterlagen finden Sie im Mieterportal.
| Störung melden | telefonisch während der Bürozeiten oder jederzeit über das Mieterportal. Hilfreich: Objekt, Einheit, was genau seit wann nicht geht |
|---|---|
| Was zuerst passiert | Wir beurteilen, ob es sich um eine Störung mit Gefahr im Verzug handelt. Ist das der Fall, wird sofort beauftragt; ansonsten holen wir ein Angebot ein und stimmen mit dem Eigentümer ab |
| Umbauten | vorher abstimmen — auch wenn sie klein wirken. Änderungen an Elektrik, Brandschutz oder tragenden Teilen brauchen die Zustimmung des Eigentümers und manchmal eine Genehmigung |
| Auszug | Wir vereinbaren rechtzeitig einen Vorabnahmetermin. Dann wissen Sie, was zurückzubauen oder instand zu setzen ist, bevor es zeitlich eng wird |
Sie bekommen einen Überblick statt einer Rechnungssammlung: welche Verträge laufen, welche Prüfungen anstehen, was in den nächsten Jahren ansteht und was es kostet. Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich die Vermietung freiwerdender Flächen — dann ist die Übergabe eine interne Angelegenheit und kein Schnittstellenproblem.
| 1. Bestandsaufnahme | Begehung, Sichtung der Verträge, Mieterliste, letzte Abrechnungen, Prüfprotokolle |
|---|---|
| 2. Lückenliste | Was fehlt, was ist überfällig, was ist wirtschaftlich unsinnig — mit Vorschlag, in welcher Reihenfolge |
| 3. Übergabe | Schlüssel, Zugänge, Unterlagen, Information der Mieter mit neuem Ansprechpartner |
| 4. Laufender Betrieb | Störungsannahme, Dienstleistersteuerung, Rechnungsprüfung, Fristenkalender |
| 5. Bericht | Jahresabrechnung, Zustandsbericht, Vorschlag für das kommende Budget |
Wer ein Objekt betreut, weiß vor allen anderen, wann eine Fläche frei wird, in welchem Zustand sie ist und was ein Nachmieter erwarten darf. Genau deshalb machen wir beides. Für Eigentümer heißt das: keine Reibung zwischen Verwalter und Makler, kein Informationsverlust bei der Übergabe, und die Fläche ist oft schon vergeben, bevor sie leer steht. Siehe auch Vermietung und Hausverwaltung in Karlsfeld.
Eine feste Grenze gibt es nicht. Sinnvoll wird es dort, wo mehrere Mietparteien, Technik mit Prüfpflichten oder ein Objekt außerhalb Ihres Wohnorts zusammenkommen. Bei einem einzelnen vermieteten Ladenlokal nebenan sagen wir Ihnen auch, dass Sie uns nicht brauchen.
Das hängt von Objektgröße, Zahl der Einheiten und Umfang ab. Üblich ist eine monatliche Pauschale je Einheit oder ein Prozentsatz der Jahresnettomiete; Sondertätigkeiten wie die Begleitung größerer Baumaßnahmen werden getrennt vereinbart. Sie bekommen ein Angebot nach der Begehung, nicht vorher am Telefon.
Ja, in unserem Gebiet. Der Schwerpunkt liegt auf Gewerbe, aber gemischt genutzte Objekte und Wohnanlagen betreuen wir ebenfalls. Für die WEG-Verwaltung gelten eigene Regeln — sprechen Sie uns an, dann klären wir, ob es passt.
Meldungen während der Bürozeiten bearbeiten wir am selben Tag. Bei Gefahr im Verzug — Wasseraustritt, Ausfall der Heizung im Winter, defektes Tor an der Verladung — wird sofort beauftragt und der Eigentümer im Nachgang informiert.
Ja. Laufende Verträge übernehmen wir und prüfen sie im ersten Jahr auf Leistung und Preis. Ausgetauscht wird nur, was nicht funktioniert oder deutlich zu teuer ist — und auch das nur in Ihrem Einvernehmen.
Einmal jährlich vollständig mit Abrechnung, Zustandsbericht und Budgetvorschlag. Dazwischen melden wir uns, wenn etwas zu entscheiden ist — nicht, um Betrieb zu dokumentieren.
Boschstraße 6B, 85757 Karlsfeld
Preis auf Anfrage
Drudhardstraße 14a, 80995 München
2.750 €/Monat
Ohmstraße 13, 85757 Karlsfeld
4.850.000 €