Was ist Ihre Immobilie wert?
Wir bewerten Gewerbeobjekte, Grundstücke und Wohnimmobilien in Karlsfeld, Dachau und München — persönlich vor Ort statt per Online-Rechner. Für Eigentümer mit Verkaufs- oder Vermietungsabsicht ist die Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Wie wir vorgehen
| 1. Gespräch | Sie schildern uns das Objekt und Ihr Vorhaben. Zeitaufwand: ein Telefonat. |
|---|---|
| 2. Ortstermin | Wir sehen uns das Objekt an — Zustand, Zuschnitt, Lage, Umfeld, Nutzungsmöglichkeiten. Dauer je nach Größe 30 bis 90 Minuten. |
| 3. Einschätzung | Sie erhalten eine begründete Preisspanne mit Vergleichsobjekten aus der Region — in der Regel binnen weniger Werktage. |
| 4. Entscheidung | Sie entscheiden, ob und wann vermarktet wird. Ohne Verpflichtung. |
Wann eine Bewertung sinnvoll ist
Nicht jede Bewertung führt zu einem Verkauf. Häufige Anlässe:
| Verkaufsabsicht | Der klassische Fall. Der Startpreis entscheidet über Vermarktungsdauer und Ergebnis. |
|---|---|
| Erbschaft | Mehrere Erben müssen sich über den Wert einig werden, bevor sie über Halten oder Verkaufen entscheiden. |
| Auseinandersetzung | Bei Trennung oder Auflösung einer Gesellschaft braucht es eine nachvollziehbare Grundlage für die Auszahlung. |
| Finanzierung | Vor dem Bankgespräch hilft eine realistische Einordnung — die Bank rechnet ohnehin eigenständig. |
| Vermietung | Auch die erzielbare Miete ist eine Bewertungsfrage, gerade bei Gewerbeflächen ohne Mietspiegel. |
| Bestandsüberblick | Eigentümer mehrerer Objekte wollen wissen, wo sie stehen — ohne konkrete Verkaufsabsicht. |
Nach welchem Verfahren wir rechnen
Welches Verfahren passt, entscheidet die Nutzung des Objekts — nicht der Wunsch nach einem Ergebnis. In der Praxis rechnen wir meist zwei Wege parallel und prüfen, ob sie zusammenpassen.
| Vergleichswert | Für Eigentumswohnungen, Reihen- und Einfamilienhäuser sowie Grundstücke: Was wurde für vergleichbare Objekte in der Umgebung tatsächlich bezahlt? Grundlage sind Vergleichspreise und Bodenrichtwerte. |
|---|---|
| Ertragswert | Für vermietete Objekte und Gewerbeimmobilien: Der Wert ergibt sich aus dem nachhaltig erzielbaren Mietertrag, den Bewirtschaftungskosten und dem Zinssatz, mit dem ein Käufer rechnet. |
| Sachwert | Für eigengenutzte Objekte ohne Vergleichsfälle: Bodenwert plus Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich Alterswertminderung. |
Unsere Einschätzung ist eine Marktpreiseinschätzung des Maklers, kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Für Gericht, Finanzamt oder Erbauseinandersetzung mit Streit brauchen Sie ein Gutachten einer öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Wenn das Ihr Fall ist, sagen wir das — und nennen Ihnen jemanden.
Was den Wert bestimmt
Bei Wohnimmobilien
- Lage: Ort, Straße, Nachbarschaft, Lärm, Infrastruktur, Anbindung
- Größe und Zuschnitt: Wohnfläche, Grundstück, Anzahl und Schnitt der Zimmer
- Baujahr und Zustand: Dach, Fenster, Heizung, Bäder, Elektrik — und wann sie zuletzt erneuert wurden
- Energetischer Zustand: Effizienzklasse, Heizungsart, absehbarer Handlungsbedarf
- Ausstattung: Keller, Garage, Balkon, Garten, Barrierefreiheit
- Rechtliches: Erbbaurecht, Wegerechte, Wohnrechte, Baulasten
Bei Gewerbeobjekten
- Mietertrag und Restlaufzeiten, Bonität der Mieter, Indexierung der Verträge
- Umlagefähigkeit der Nebenkosten und Verteilung der Instandhaltungspflichten
- Drittverwendungsfähigkeit: Ließe sich das Objekt auch anders nutzen, wenn der Mieter geht?
- Technische Eckdaten: Hallenhöhe, Bodenbelastung, Andienung, Anschlusswerte, Teilbarkeit
- Baurecht: Was lässt der Bebauungsplan zu, gibt es Erweiterungsreserven?
- Instandhaltungsstau: Was in den nächsten fünf Jahren ansteht, zieht jeder Käufer ab
Welche Unterlagen helfen
Je vollständiger die Unterlagen, desto enger die Spanne. Fehlt etwas, klären wir das gemeinsam — an fehlenden Papieren scheitert kein Termin.
| Zum Objekt | Grundriss, Wohn- oder Nutzflächenberechnung, Baujahr, Grundstücksgröße, Flurkarte |
|---|---|
| Zum Zustand | Energieausweis, Nachweise zu Modernisierungen, letzte Schornsteinfeger- und Prüfprotokolle |
| Bei Vermietung | Mietverträge, Mieterliste mit Laufzeiten, Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre |
| Bei Eigentumswohnungen | Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Stand der Rücklage |
| Rechtlich | Grundbuchauszug, Baulastenverzeichnis, bei Grundstücken Bebauungsplan oder Bauvoranfrage |
Warum kein Online-Rechner
Automatische Bewertungen arbeiten mit Durchschnittswerten. Bei Gewerbeobjekten entscheiden aber Details über den Preis: Hallenhöhe, Andienung, Bodenbelastung, Stromanschluss, Teilbarkeit, Restnutzungsdauer, Mietverträge. Diese Punkte lassen sich nicht aus einer Postleitzahl ableiten.
Dazu kommt: Ein Rechner kennt die Straße nicht. Innerhalb desselben Gewerbegebiets liegen zwischen einer Halle mit Lkw-tauglicher Andienung und einer ohne mehrere hundert Euro je Quadratmeter. Und er weiß nicht, was zuletzt tatsächlich abgeschlossen wurde — Angebotspreise aus Portalen sind keine Kaufpreise.
Häufige Fragen
Was kostet die Bewertung?
Für Eigentümer, die einen Verkauf oder eine Vermietung erwägen, ist die Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich. Ein schriftliches Wertgutachten ist eine andere Leistung und wird gesondert vereinbart.
Wie lange dauert es?
Nach dem Ortstermin erhalten Sie die Einschätzung in der Regel innerhalb weniger Werktage. Bei vermieteten Gewerbeobjekten mit vielen Verträgen kann es etwas länger dauern, weil die Verträge durchgesehen werden.
Welche Unterlagen brauche ich?
Hilfreich sind Grundriss, Flurkarte, Baujahr, Wohn- oder Nutzfläche, Grundstücksgröße sowie der Energieausweis, sofern vorhanden. Fehlt etwas, klären wir das gemeinsam.
Bewerten Sie auch vermietete Objekte?
Ja. Bei Anlageobjekten sind Mietverträge, Laufzeiten und Nebenkostenstruktur wesentlicher Teil der Bewertung — sie bestimmen den Ertragswert und damit den Preis.
Bin ich danach verpflichtet, über Sie zu verkaufen?
Nein. Die Einschätzung ist unverbindlich und an keinen Auftrag gekoppelt. Ein Maklervertrag entsteht erst, wenn Sie ihn schriftlich erteilen.
Ist das ein Wertgutachten?
Nein. Sie erhalten eine Marktpreiseinschätzung mit Begründung und Vergleichsobjekten — keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Für Gericht oder Finanzamt brauchen Sie ein Gutachten einer zertifizierten Sachverständigen; wir sagen Ihnen, wenn das bei Ihnen der Fall ist.
Bewerten Sie auch außerhalb Ihres Gebiets?
Nur ausnahmsweise. Eine belastbare Einschätzung setzt Ortskenntnis voraus — für ein Objekt, dessen Markt wir nicht kennen, wären wir die falsche Adresse. Unser Gebiet ist Karlsfeld, Dachau, der Münchner Norden und Nordwesten sowie Markt Indersdorf.